Jeder Broker, der auf dem Schweizer Finanzmarkt tätig werden möchte, durchläuft im Normalfall zunächst ein Bewilligungsverfahren der FINMA Schweiz (Eidgenössische Finanzaufsicht). Das Gütesiegel für den schweizerischen Finanzplatz wird nur an diejenigen Institute vergeben, die sich an die geltenden gesetzlichen Regelungen halten.
Damit wird sichergestellt, dass die Positionen der Gläubiger und Anleger dauerhaft geschützt werden. Außerdem kontrolliert die Behörde die Funktionalität des überdurchschnittlich großen Finanzmarktes der Schweiz.
Die Aufgaben der FINMA Schweiz
Erschüttert von der Finanz- und Bankenkrise 2007/2008 verabschiedete der Bundesrat das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG). Mit dem Gesetz wird die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA Schweiz ins Leben gerufen und infolgedessen mit drei wesentlichen Funktionen ausgestattet.
- Das Bewilligungsverfahren
- Die ständige Überwachung
- Die Durchsetzung des Aufsichtsrechts
Alle Banken und auch sogenannte Effektenhändler, die eine Bewilligung erhalten wollen, werden auf die Einhaltung der geltenden Gesetze geprüft.
Zu den wichtigsten Verordnungen im Schweizer Finanzsystem gehören das Bankengesetz (BankG), die Bankenverordnung (BankV), das Börsengesetz (BEHG) und außerdem die Börsenverordnung (BEHV).
Die Rolle der FINMA von esisuisse auf Youtube.
Zweitens zählt die Überwachung der bewilligten Akteure zu den Kernaufgaben. Die Regulierungsbehörde überprüft laufend, ob genügend Eigenmittel zur Verfügung stehen, wie gut das Risikomanagement greift und ob angemessene Kontrollsysteme unterhalten werden.
Denn selbst die beste Bank oder Fondsgesellschaft kann einmal in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dann ist es wichtig, dass Verluste durch genügend Eigenmittel getragen werden können.
Einlagensicherheit für (Schweizer) KundInnen
Finanzakteure, die von der FINMA bewilligt worden sind, garantieren ihren KundInnen einen erhöhten Einlagenschutz. Die Summe liegt pro AnlegerIn bei maximal CHF 100.000. Die AnlegerInnen werden damit vor Verlusten aufgrund eines Konkurses bewahrt.
Übersteigt die angelegte Summe diesen Grenzwert, sind die Einlagen ab CHF 100.000 ungesichert. Sie werden dann im Konkursverfahren ausbezahlt.
Welche Broker auf dieser Seite sind bei der FINMA reguliert?
Natürlich stellen wir Ihnen in diesem Finanzblog insbesondere Broker vor, die bei der FINMA oder anderen nationalen und internationalen Finanzaufsichtsbehörden reguliert bzw. kontrolliert werden.
Folgende Schweizer Broker (s. Liste unten) werden auf Brokerverglei.ch u.a. erwähnt und in unseren Broker Reviews genauer unter die Lupe genommen. Sie werden allesamt und laufend von der FINMA Schweiz überwacht.
- Bank Zweiplus AG – e-banking
- Commerzbank AG – comdirect Depot
- Corner Banca SA – Cornèrtrader
- Deutsche Bank AG – Online Banking
- Dukascopy Bank SA – Handelskonto
- IG Bank SA – Handelskonto
- Postfinance AG – E-Finance
- SAXO Bank AG – Saxo-Konto
- Strateo Direct Bank SA – Konto
- Swissquote Bank SA – Trading-Konto
- UBS (Switzerland) AG – E-Banking
Alternative: Im Ausland regulierte Broker für Schweizer Kunden
Daneben stellen wir Ihnen auf dieser Seite auch Online-Broker vor, die durch andere Aufsichtsbehörden reguliert sind. Zu diesen zählt z.B. die BaFin aus Deutschland. BaFin ist die Abkürzung für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Weiterhin gibt es da bspw. noch die AFM und die DNB aus den Niederlanden. AFM steht hierbei für niederländische Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte und DNB für De Nederlandsche Bank.
Wenn Sie sich für weitere Behörden im Finanzbereich interessieren, schauen Sie am besten auf Wikipedia nach. Dort gibt es eine Seite namens Liste von Finanzaufsichtsbehörden. Mit dieser Liste haben Sie eine umfangreiche Übersicht diverser staatlicher Organisationen weltweit.
Weitere interessante Beiträge zum Thema Finanzmärkte & FINMA Schweiz:
Genau aus diesem Grund habe ich Konten bei mehreren Banken bzw. Depots bei verschiedenen Brokern (unter Berücksichtigung des maximalen Einlagenschutzes von 100.000 Schweizer Franken je Bank & Depot!). Auch wenn ich das Risiko eines Konkurses bei den oben genannten Banken für äußerst gering halte… Never Say Never.
Gut zu wissen! Ich bin momentan bei der UBS und ganz zufrieden mit dem Angebot. Werde aber in Zukunft, bei einem möglichen Depotwechsel oder Eröffnung eines Zweit-Depots bei einem anderen Broker, explizit darauf achten, dass dieser von der FINMA reguliert ist.